Abwehrender Brandschutz
Die freiwilligen Feuerwehren
Für den abwehrenden Brandschutz stellt jede Gemeinde eine Feuerwehr auf und unterhält sie. In Heldenstein gibt drei Freiwillige Feuerwehren, Heldenstein, Weidenbach und Lauterbach.
Der abwehrende Brandschutz liegt im Aufgabenbereich der Feuerwehr und beschreibt alle Maßnahmen, die unternommen werden, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen nicht greifen konnte. Er umfasst den Einsatz der Feuerwehr und die damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Abwehrende Brandschutz ist Aufgabe der Gemeinden und ihrer Feuerwehren. Rechtsgrundlage ist das Bayrische Feuerwehrgesetz. Die Aufgaben der Feuerwehren sind vielfältig, Brände bekämpfen, Technische Hilfeleistung, Rettung von Personen und uvm. Die Alarmierung der Feuerwehren übernimmt die ILS Traunstein über Sirenen im Gemeindegebiet und über Pieper. Zusätzlich haben wir eine sogenannte Ersatzalamierung über Alamos.
Die wichtigste Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes besteht im Löschen eines Brandes. Allerdings wird auch zunehmend eine Verringerung der Begleitschäden zur Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes. Denn begleitende Brandschäden kommen zum Primärschaden, der durch das Feuer verursacht wurde, erschwerend hinzu. Zu diesen Folgeschäden oder Sekundärschäden zählen unter anderem Rauchschäden, Löschwasserschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden.